Genetische und biochemische Untersuchungen

Für genetische und biochemische Untersuchungen gilt seit dem 29. Oktober 2010 das Nagoya-Protokoll, welches auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Biodiversitätskonvention angenommen wurde.
Es kreiert einen völkerrechtlichen Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechten Vorteilsausgleich.

Das bedeutet, dass für genetische und biochemische Untersuchungen ein eigener Antrag in Costa Rica gestellt werden muss.


Da in das Antragsprozedere die Tropenstation La Gamba eingebunden werden muss, ist eine Kontaktaufnahme zum Erlangen der Genehmigung notwendig:

Ω Von der Geschäftsführung der Tropenstation ausgefülltes und beglaubigtes Formular (Apostille) - bekommen Sie hier:

Universität Wien, Department für Botanik und Biodiversitätsforschung
Rennweg 14, 1030 Wien
Telefon: 0043 1 4277 57420
Fax: 0043 1 4277 9541
tropenstation.botanik@univie.ac.at

Ω Vom Antragssteller (Wissenschaftler) ausgefüllter Antrag (in Spanisch) (GUIA TECNICA DEL PROYECTO DE INVESTIGACIÓN BÁSICA, BIOPROSPECCIÓN O APROVECHAMIENTO ECONÓMICO EN ELEMENTOS O RECURSOS GENETICOS O BIOQUIMICOS DE LA BIODIVERSIDAD O DE ACCESO AL CONOCIMIENTO TRADICIONAL ASOCIADO)

Ω Vom Antragssteller (Wissenschaftler) und wissenschaftlichen Kooperationspartner ausgefüllter Antrag (in Spanisch) (PODER DE REPRESENTACION LEGAL)

Ω Kosten: Es ist mit ca. USD 200,-- pro Antrag zu rechnen. Es ist mit einer mehrmonatigen Vorlaufzeit zu rechnen. Ebenso sollen einige Tage für das Erlangen der Dokumente in San José eingeplant werden.


Homepage von CONAGEBIO (mit englischen Anweisungen und den benötigten Formularen):

www.conagebio.go.cr


Für Fragen wenden Sie sich jederzeit an uns!