Spendenabsetzbarkeit

Liebe Spenderin, lieber Spender!

Möchten Sie Ihre Spende in Zukunft steuerlich absetzen? Dann bitten wir Sie um Ihre Mithilfe!
Denn: Ab 1. Jänner 2017 gilt das neue Gesetz zur Spendenabsetzbarkeit. Dann machen die Spendenorganisationen für Sie die Meldung beim Finanzamt, wenn Sie Ihre Spenden steuerlich absetzen möchten. Dazu brauchen die Organisationen Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum. Die jeweils mit Ihrer Spende bedachte Organisation gibt den Finanzbehörden Ihre Spenden bekannt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Daten verschlüsselt übermittelt. Ihre Spenden werden dann automatisch in Ihrem Steuerakt berücksichtigt.

Bei Spenden via Erlagschein/Zahlungsanweisung bitten wir Sie, ab 2017 in den dafür vorgesehenen Feldern Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum anzugeben.

Bei Spenden via Online-Formular der Organisationswebsite bitten wir Sie, beim entsprechenden Feld Ihr Geburtsdatum einzugeben.

Bei Spenden via Einziehungsauftrag wird Sie die von Ihnen bedachte gemeinnützige Organisation künftig auch nach dem Geburtsdatum fragen, so Sie die Steuerabsetzbarkeit nutzen möchten.

Bitte geben Sie in allen Fällen jenen Namen an, der auf Ihrem Meldezettel steht. Wer zum Beispiel „Hans Meier“ angibt, aber im Melderegister als „Johann Meier“ gemeldet ist, erschwert den gemeinnützigen Organisationen die Arbeit.
Wenn Sie Ihre Spende nicht steuerlich absetzen möchten, brauchen Sie Ihr Geburtsdatum natürlich nicht bekannt zu geben.

Noch Fragen? Bitte wenden Sie sich an tropenstation.botanik@univie.ac.at.