Ausfuhrgenehmigung

Für wissenschaftliches Material (Pflanzen, Pilze, Tiere, Bodenproben, etc.) muss eine Ausfuhrgenehmigung bei SINAC (National System of Conservation Areas) beantragt werden. Vorher muss bei SINAC bzw. CONAGEBIO die Forschungsgenehmigung beantragt werden.

Der Antrag für die Ausfuhr von wissenschaftlichem Material muss folgende Unterlagen enthalten:

•    Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular für die Ausfuhrgenehmigung.

Dem Antrag beiliegen muss eine vollständige Liste aller gesammelter Taxa und der Regionen wo diese gesammelt wurden.

•    Kopie(n) der SINAC- oder COANGEBIO-Forschungsgenehmigung(en) („Autorizacion de Investigación Cientifica“), soweit zutreffend.

•    SINAC-Genehmigung zum wissenschaftlichen Sammeln („Licencia de Colecta Cientifica“), welche in der Regel gemeinsam mit der Forschungsgenehmigung vom SINAC ausgestellt wird.

•    Kopie des Personalausweises/Reisepasses.

•    Eidesstattliche Erklärung („Declaracion Jurada“) über Verbleib und Verwendung des zu exportierenden Materials (für Forschungszwecke). Es handelt sich um ein Dokument, in dem sich der Antragsteller verpflichtet, die in der Erklärung und im Antragsformular gemachten Angaben zu erfüllen. Die Eidesstattliche Erklärung muss neben persönlichen Angaben und der Herkunft (Conservation Areas) und Art der Proben (z.B. Blattmaterial, genadelte Insekten etc.) detaillierte Angaben über Verbleib und Verwendung der Proben beinhalten.
Dazu gehört, wohin das Material exportiert wird, wie es weiterverwendet wird, ob es nach Abschluss der Forschungen ganz oder teilweise zerstört wird oder ob es als „permanent collection“ in Sammlungen verbleibt, die Adressdaten und der Hinweis, dass das Material ausschließlich für die beantragte wissenschaftliche Forschung und nicht für andere z.B. kommerzielle Zwecke oder weiterführende Untersuchungen verwendet wird.
Die eidesstattliche Erklärung muss vom Antragsteller im Original unterschrieben werden, elektronische Unterschriften werden in der Regel nicht akzeptiert. Die Erklärung kann aber eingescannt und dann versendet werden. Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung.

•    Vor Antragstellung ist zu klären, ob Duplikate des auszuführenden Materials sowohl an die Universidad de Costa Rica (UCR) als auch an das Museo Nacional de Costa Rica (MNCR) in San José geliefert werden müssen (Ley 4594). In der Regel werden Duplikate bei Herbarbelegen und gesammelten Tieren, nicht jedoch bei anderer Proben (z.B. DNA-samples, Bodenproben, Blattmaterial) verlangt. Ein bei Ablieferung oder Ablehnung des Materials ausgestellter Schrieb beider Institutionen („Carta de recibo de duplicados“) muss bei der Antragstellung beigelegt werden.
Vollständige Anträge werden innerhalb von 30 Tagen bearbeitet. Bei unvollständig eingelangten Unterlagen erfolgt eine Benachrichtigung innerhalb von 10 Tagen, gefolgt von weiteren 10 Tagen um die Unterlagen beizubringen. Die 30-tägige Frist beginnt erst danach weiterzulaufen, es kann also bis zu 50 Tage dauern bis eine etwaige Exportgenehmigung ausgestellt wird.
Wenn jemand anderer als der Hauptforscher Material ausführen möchte, muss eine notariell beglaubigte Vollmachtsurkunde („Delegation de poder“) vorgelegt werden, in der der Inhaber der Forschungsgenehmigung das Ausfuhrverfahren an eine andere Person delegiert, da Forschungsgenehmigungen nicht übertragbar sind (wie im LCVS 7317 und anderen Gesetzen festgelegt).
Für CITES-gelistete Arten gibt es ein anderes Verfahren innerhalb der SINAC – also ein gesondertes Ansuchen.

Das Einreichen des Antrages per email.:
 
SINAC
Jorge González - jorge.gonzales@sinac.go.cr
Biólogo Tropical
Especialista en Conservación y Manejo de Vida Silvestre
MINAE-SINAC-CUSBSE

Weitere notwendige Adressen:

Museo Nacional de Costa Rica:
Arthropoden/Zoologie: Maricelle Méndez Soto - mmendez@museocostarica.go.cr +506 2211 5775
Pflanzen/Botanik: Armando Ruiz Boyer - aruiz@museocostarica.go.cr +506 2211 5767

Universidad de Costa Rica:
Zoologie: Monika Springer - MONIKA.SPRINGER@ucr.ac.cr
Botanik: Mario Blanco - mario.blancocoto@ucr.ac.cr